
Ex-Anlagen sind sicher – bis die Instandhaltung beginnt
Die Anlage ist zertifiziert.
Die Zoneneinteilung ist festgelegt.
Das Explosionsschutzdokument ist vorhanden.
Auf dem Papier scheint alles zu stimmen.
Bis zu dem Moment, in dem Instandhaltungsarbeiten beginnen.
Ein Flansch wird geöffnet.
Ein Motor wird ausgetauscht.
Eine provisorische Leuchte wird angeschlossen.
Ein Gehäuse wird geöffnet.
Eine Leitung wird gespült, entleert oder belüftet.
Genau in diesem Moment entsteht häufig das größte Explosionsrisiko. Nicht im ursprünglichen Anlagendesign, sondern in der Abweichung vom bestimmungsgemäßen Betrieb.
Nach der deutschen Gefahrstoffverordnung muss der Arbeitgeber Explosionsgefährdungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beurteilen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegen. Das gilt nicht nur für den Normalbetrieb, sondern auch für vorhersehbare Tätigkeiten wie Instandhaltung, Prüfung, Reinigung, Störungsbeseitigung, An- und Abfahren sowie das Öffnen geschlossener Systeme. Das Explosionsschutzdokument muss diese Randbedingungen nachvollziehbar berücksichtigen.
In der Praxis werden solche Situationen jedoch noch zu oft als „nur vorübergehend“ behandelt. Damit werden sie implizit als weniger kritisch angesehen. Genau das ist ein gefährlicher Denkfehler.
Während der Instandhaltung verändert sich die Anlage.
Geschlossene Systeme werden zu offenen Systemen.
Kontrollierte Freisetzungen können zu unkontrollierten Freisetzungen werden.
Lüftungsbedingungen ändern sich.
Zündquellen werden durch Werkzeuge, elektrische Betriebsmittel oder temporäre Installationen eingebracht.
Schutzkonzepte, die im Normalbetrieb wirksam sind, können zeitweise aufgehoben oder eingeschränkt sein.
Die ursprüngliche Zoneneinteilung, die auf definierten Betriebsbedingungen und Freisetzungsquellen beruht, kann in dieser Situation nicht automatisch unverändert angewendet werden. Eine Zone nach IEC/EN IEC 60079-10-1 oder IEC/EN IEC 60079-10-2 beschreibt die zu erwartenden Bedingungen unter den zugrunde gelegten Annahmen. Wenn diese Annahmen während der Instandhaltung nicht mehr gelten, muss die konkrete Arbeitssituation erneut bewertet werden.
Was dann entsteht, ist keine statische Ex-Situation, sondern eine dynamische Arbeitssituation mit wechselnden Prozesszuständen, Freisetzungen, Lüftungsverhältnissen und möglichen Zündquellen.
In diesem Zusammenhang wird häufig auf Arbeitsfreigaben, Erlaubnisscheine, Betriebsanweisungen und Toolbox-Meetings zurückgegriffen. Diese Instrumente sind wichtig. Sie reichen jedoch nicht aus, wenn die technische Beurteilung fehlt. Eine Arbeitsfreigabe ersetzt keine Bewertung der möglichen explosionsfähigen Atmosphäre, keine Beurteilung wirksamer Zündquellen und keine Prüfung, ob temporäre Betriebsmittel für die jeweilige Zone, Gerätegruppe, Temperaturklasse und Umgebung geeignet sind.
Gerade temporäre elektrische Betriebsmittel, mobile Leuchten, Messgeräte, Verlängerungsleitungen, Lüfter, Reinigungsgeräte oder mobile Absaugungen müssen in das Explosionsschutzkonzept einbezogen werden. Maßgebend ist nicht, ob ein Hilfsmittel nur kurz verwendet wird. Maßgebend ist, ob es während dieser Zeit in einem Bereich eingesetzt wird, in dem eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann.
Für elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind dabei insbesondere die Anforderungen aus IEC/EN IEC 60079-14 für Auswahl, Errichtung und Erstprüfung sowie IEC/EN IEC 60079-17 für Prüfung und Instandhaltung zu berücksichtigen. Für mechanische Zündquellen und nicht-elektrische Geräte bleiben EN ISO 80079-36 und EN ISO 80079-37 wesentlich. Die Vermeidung wirksamer Zündquellen ist in Deutschland zusätzlich über die Systematik der TRGS 723 zu betrachten. Bei elektrostatischen Gefährdungen ist insbesondere TRGS 727 relevant.
Die unangenehme Realität ist:
Nicht immer ist die Anlage selbst das größte Explosionsrisiko.
Häufig entsteht das Risiko durch die Wechselwirkung zwischen Mensch, Prozess, temporärem Zustand und nicht ausreichend bewerteter Abweichung.
Explosionsschutz endet deshalb nicht mit der Abnahme einer Anlage.
Er beginnt bei jeder Instandhaltung, jeder Öffnung, jeder provisorischen Lösung und jeder Änderung erneut.
Die kritischste Anlage ist nicht immer diejenige, die offensichtlich nicht den Anforderungen entspricht. Kritisch ist oft die Anlage, die im Normalbetrieb scheinbar vollständig beherrscht wird und deshalb während der Instandhaltung nicht mehr kritisch genug betrachtet wird.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht nur:
Ist die Anlage explosionsgeschützt ausgeführt?
Sondern:
Bleibt der Explosionsschutz auch während Instandhaltung, Störung, Reinigung und temporären Arbeiten nachweislich wirksam?
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