
Der größte Fehler bei der ATEX-Zoneneinteilung, den kaum jemand korrigiert
Zoneneinteilungen werden in der Praxis häufig aus alten Zeichnungen, früheren Projekten oder Standardlayouts übernommen. Auf dem Papier wirkt eine Zone 22 oft beherrschbar. Technisch ist das jedoch nur dann vertretbar, wenn die Zoneneinteilung auf einer nachvollziehbaren Bewertung der tatsächlichen Staubfreisetzung, der Betriebsbedingungen und der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen beruht.
Eine Zone ist keine grafische Fläche auf einer Zeichnung. Eine Zoneneinteilung ist das Ergebnis einer technischen Gefährdungsbeurteilung. Sie beschreibt, wo und mit welcher Wahrscheinlichkeit eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Bei brennbaren Stäuben bedeutet das: Es müssen nicht nur sichtbare Staubwolken betrachtet werden, sondern auch Freisetzungsquellen, Ablagerungen, Aufwirbelung, Reinigungsverhalten, Undichtigkeiten, Filterzustand, Fördervorgänge und mögliche Störungen.
Nach deutschem Explosionsschutzrecht muss der Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung beurteilen, ob gefährliche explosionsfähige Gemische auftreten können. Das Ergebnis ist im Explosionsschutzdokument nachvollziehbar festzuhalten. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe, insbesondere TRGS 720, TRGS 721, TRGS 722 und TRGS 723, konkretisieren diese Bewertung: Zuerst wird beurteilt, ob gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen können, danach wie diese vermieden oder begrenzt werden und anschließend, welche Zündquellen sicher verhindert werden müssen.
Für die Zoneneinteilung bei Staubexplosionsgefährdungen ist IEC/EN IEC 60079-10-2 maßgebend. Dabei reicht es nicht aus, eine Zone aus einer alten Zeichnung zu übernehmen. Die Beurteilung muss auf der tatsächlichen Freisetzungsquelle, der Art und Häufigkeit der Freisetzung, den Staubeigenschaften, der Lüftung oder Absaugung, den Reinigungsintervallen und den realen Betriebszuständen beruhen. Eine Zone 22 kann nur dann plausibel sein, wenn gefährliche Staubatmosphäre normalerweise nicht oder nur kurzzeitig infolge vorhersehbarer Störungen auftritt. Wenn regelmäßige Freisetzung, unzureichende Absaugung oder wiederkehrende Staubablagerungen vorhanden sind, ist eine pauschale Einstufung als Zone 22 technisch nicht belastbar.
Genau hier entstehen die häufigsten Fehler. Es gibt Zoneneinteilungen ohne erkennbare Quellenanalyse. Es wird nicht geprüft, was bei nachlassender Absaugleistung, verschmutzten Filtern oder geänderten Luftströmungen passiert. Staubeigenschaften wie Mindestzündenergie, Zündtemperatur, Glimmtemperatur, KSt-Wert oder maximaler Explosionsdruck werden nicht mit der tatsächlichen Produktqualität abgeglichen. Änderungen im Prozess, in der Produktzusammensetzung, im Durchsatz oder in der Reinigung werden nicht erneut bewertet. Die Zeichnung bleibt gleich, obwohl sich die Anlage verändert hat.
Das Ergebnis ist eine scheinbar sichere Situation auf Papier, aber keine belastbare physikalische Begründung.
Für elektrische Geräte und Installationen in explosionsgefährdeten Bereichen müssen anschließend Auswahl, Errichtung und Erstprüfung nach IEC/EN IEC 60079-14 erfolgen. Die wiederkehrende Prüfung und Instandhaltung richtet sich nach IEC/EN IEC 60079-17. Diese Normen können jedoch nur dann korrekt angewendet werden, wenn die zugrunde liegende Zoneneinteilung stimmt. Eine falsch begründete Zone führt zwangsläufig zu falschen Anforderungen an Geräte, Installation, Prüfung und Instandhaltung.
Die wichtigste Frage bei jeder Zoneneinteilung lautet daher nicht:
„Welche Zone steht auf der Zeichnung?“
Sondern:
„Welche Freisetzungsquelle, welche Staubeigenschaften, welche Betriebsbedingungen und welche Lüftungs- oder Reinigungsmaßnahmen begründen diese Zone?“
Explosionsschutz beginnt nicht mit dem Einzeichnen einer Zone.
Er beginnt mit dem Verstehen der Freisetzung.
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