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Instandhaltung2026-02-224 Min.

Wann wird Instandhaltung zur erneuten Bewertung?

Ein Motor wird ersetzt.

Eine Kabelverschraubung wird angepasst.

Ein Messgerät wird „kurz“ gegen einen scheinbar vergleichbaren Typ ausgetauscht.

Technisch betrachtet scheint sich wenig geändert zu haben. Der Prozess läuft weiter. Die Produktion bleibt verfügbar. Niemand spricht von einer Änderung des Explosionsrisikos.

Und doch kann genau an dieser Stelle der Unterschied zwischen beherrschtem Risiko und Scheinsicherheit entstehen.

Explosionsschutz steckt nicht nur im Typenschild eines Betriebsmittels. Er entsteht aus dem Zusammenspiel von Geräteeignung, Einbau, Betriebsbedingungen, Wärmeentwicklung, Dichtheit, Toleranzen, Montagequalität, Instandhaltung und der tatsächlichen Umgebung, in der das Betriebsmittel betrieben wird.

Ein scheinbar gleichwertiges Ersatzteil kann andere Eigenschaften haben. Eine andere Kabelverschraubung kann die Schutzart, die Temperaturbeständigkeit oder die Eignung für den vorgesehenen Einsatz beeinflussen. Ein ausgetauschtes Instrument kann andere Anschlussbedingungen, andere Oberflächentemperaturen oder besondere Bedingungen aus der Dokumentation mitbringen. Eine kleine Abweichung bei der Montage kann die vorgesehene Zündschutzart beeinträchtigen. Ein Prozessparameter, der sich über die Jahre langsam verändert, kann das thermische Verhalten einer Anlage verschieben.

Instandhaltung soll den sicheren Zustand erhalten.

Sobald jedoch die ursprünglichen Randbedingungen verändert werden, stellt sich eine andere Frage: Wird der ursprünglich bewertete Zustand tatsächlich nur wiederhergestellt, oder entsteht durch die Maßnahme eine geänderte Situation, die erneut beurteilt werden muss?

In Deutschland gehört diese Betrachtung in die Gefährdungsbeurteilung und in das Explosionsschutzdokument nach Gefahrstoffverordnung. Bei Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen sind zusätzlich die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung zu berücksichtigen. Die technischen Regeln, insbesondere TRGS 720 bis TRGS 723, verlangen eine nachvollziehbare Bewertung gefährlicher explosionsfähiger Gemische, möglicher Zündquellen und geeigneter Schutzmaßnahmen. Für elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind zudem die Anforderungen aus der DIN EN IEC 60079-14 für Auswahl, Errichtung und Erstprüfung sowie aus der DIN EN IEC 60079-17 für Prüfung und Instandhaltung maßgeblich.

Das Risiko in Ex-Bereichen entsteht selten durch eine einzige große Fehlentscheidung. Es entsteht häufig durch eine Reihe kleiner, technisch nachvollziehbarer Entscheidungen, die nie gemeinsam erneut bewertet wurden. Was einmal nachweislich sicher war, wird dann schrittweise zu einer Summe von Annahmen.

Deshalb ist die entscheidende Frage nicht:

„Ist das nur Instandhaltung?“

Sondern:

„Ist das Explosionsrisiko nach dieser Maßnahme weiterhin nachweislich beherrscht?“

In explosionsgefährdeten Bereichen ist dieser Unterschied entscheidend.

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