
Darf ein Ex d-Gehäuse geschliffen und neu lackiert werden?
Ein Ex d-Gehäuse, das nach jahrelangem Außeneinsatz Korrosionsschäden aufweist.
Die Lösung scheint einfach: entrosten, anschleifen, eine neue Grundierung und eine hochwertige Industriebeschichtung aufbringen. Danach sieht die Anlage wieder wie neu aus.
Doch ist das auch zulässig?
In der Praxis gehen die Meinungen hierzu weit auseinander.
Einige vertreten die Auffassung, dass eine neue Lackschicht lediglich eine kosmetische Maßnahme sei und daher keinen Einfluss auf den Explosionsschutz habe. Andere sind der Ansicht, dass jede Bearbeitung eines Ex d-Gehäuses als Instandsetzung anzusehen ist und erneut bewertet werden muss.
Die Wahrheit liegt dazwischen.
Bei einem Ex d-Gehäuse kommt es entscheidend auf die flammendurchschlagsicheren Verbindungen (Flammendurchschlagspfade) an. Diese präzise bearbeiteten Flächen sorgen dafür, dass heiße Verbrennungsgase einer möglichen inneren Explosion ausreichend abgekühlt werden und keine Zündung der explosionsfähigen Atmosphäre außerhalb des Gehäuses verursachen. Abmessungen, Oberflächenrauheit und Passungen sind Bestandteil der Baumusterprüfung und damit der ATEX-/IECEx-Zertifizierung.
Werden diese Flammendurchschlagspfade geschliffen, gestrahlt, gespachtelt oder beschichtet, können sich ihre sicherheitsrelevanten Eigenschaften ändern. In diesem Fall ist nicht mehr selbstverständlich, dass das Gehäuse weiterhin den Voraussetzungen seiner Zertifizierung entspricht.
Wie verhält es sich jedoch mit den äußeren Gehäuseflächen?
Ein Korrosionsschutzanstrich auf Flächen, die nicht Bestandteil des Flammendurchschlagspfades sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Maßgebend sind die Vorgaben des Herstellers. Manche Hersteller legen exakt fest, welche Beschichtung verwendet werden darf, welche Schichtdicke zulässig ist und welche Bereiche keinesfalls behandelt werden dürfen. Andere untersagen jede Oberflächenbehandlung ohne ihre ausdrückliche Zustimmung.
Genau hier treten in der Praxis regelmäßig Fehler auf.
Bei Inspektionen werden immer wieder Ex d-Gehäuse angetroffen, die vollständig überlackiert wurden. Nicht selten sind dabei auch Schraubenköpfe, Typenschilder, Erdungsanschlüsse, Gewindeverbindungen und sogar Flammendurchschlagspfade mit einer dicken Farbschicht überzogen. Die Anlage wirkt gepflegt, entscheidend ist jedoch, ob der Explosionsschutz tatsächlich erhalten geblieben ist.
Explosionsschutz wird nicht durch das äußere Erscheinungsbild bestimmt, sondern durch den Erhalt der zertifizierten Konstruktion.
Eine neue Beschichtung kann die Lebensdauer eines Gehäuses verlängern. Werden jedoch sicherheitsrelevante Bereiche mitbeschichtet, kann eine gut gemeinte Instandhaltungsmaßnahme zu Abweichungen von der Zertifizierung führen.
Deshalb beginnt eine fachgerechte Instandhaltung nicht mit der Lackierpistole, sondern mit einer einfachen Frage:
Was schreibt der Hersteller in seiner technischen Dokumentation vor?
Letztlich ist für den Explosionsschutz nicht die Farbe des Gehäuses entscheidend, sondern der Erhalt aller Eigenschaften, auf denen die Ex-Zertifizierung beruht.
Quellen:
- DIN EN IEC 60079-17
- DIN EN IEC 60079-19
- DIN EN IEC 60079-0
- DIN EN IEC 60079-1
- Herstellerdokumentation der jeweiligen Ex d-Geräte.
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