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Explosionsschutz2026-05-314 Min.

Ist eine Anlage aus dem Jahr 2012 heute noch nachweislich explosionssicher?

Die Anlage lief mehr als zehn Jahre ohne größere Ereignisse. Die Bediener kannten den Prozess, die Instandhaltung wurde bei Bedarf durchgeführt und auf dem Papier schien alles unter Kontrolle zu sein. Dennoch entstand während einer Prüfung plötzlich eine unangenehme Stille. Nicht wegen eines defekten Motors oder einer sichtbaren Staubwolke, sondern wegen einer einfachen Frage:

„Womit wird heute nachgewiesen, dass diese Anlage explosionssicher betrieben werden kann?“

Diese Frage stellt sich derzeit in immer mehr Unternehmen. Besonders in der Lebensmittelindustrie, in der chemischen Industrie, im Recycling und in Pilotanlagen entsteht zunehmend eine Lücke zwischen Anlagen, die technisch noch funktionieren, und Anlagen, deren Explosionsschutz nach heutigem Stand der Technik und nach aktueller Rechtslage nachvollziehbar belegt ist.

Viele Anlagen wurden in einer Zeit geplant, in der der Schwerpunkt stark auf dem Einsatz zertifizierter Betriebsmittel lag. Ein Ex-Motor, ein Ex-Klemmenkasten oder eine explosionsgeschützte Absaugung vermittelten Sicherheit. Das war wichtig, aber Explosionsschutz war nie nur ein Typenschild. Entscheidend ist nicht allein, ob ein einzelnes Betriebsmittel eine geeignete Kennzeichnung trägt, sondern ob die gesamte Anlage unter den tatsächlichen Betriebsbedingungen sicher betrieben werden kann.

In der Praxis verändert sich eine Anlage ständig. Produkte werden ausgetauscht, Rohstoffe ändern sich, Lüftungskonzepte werden angepasst, Sensoren werden ersetzt, Rohrleitungen werden umgelegt, Steuerungen werden erweitert und Softwarefunktionen werden ergänzt. Einzelne Änderungen wirken oft unkritisch. In der Summe können sie jedoch das ursprüngliche Explosionsschutzkonzept verändern.

Genau dort entsteht heute eines der größten Risiken.

Bei Prüfungen zeigt sich regelmäßig, dass die Dokumentation nicht mehr vollständig zur realen Anlage passt. Zoneneinteilungen wurden einmal erstellt, aber nach Prozessänderungen nicht erneut bewertet. Kabelverschraubungen wurden ersetzt, ohne die Eignung für Zündschutzart, Temperaturbereich, IP-Schutzart oder Umgebungsbedingungen erneut zu verifizieren. Provisorische Einrichtungen wurden dauerhaft weiterbetrieben. Instandhaltungsarbeiten wurden technisch ordentlich ausgeführt, aber ihre Auswirkungen auf den Explosionsschutz wurden nicht nachvollziehbar bewertet.

Die Anlage funktioniert weiterhin. Nur der Nachweis verschwindet langsam im Hintergrund.

Das wird zunehmend relevant, weil viele Betriebe gleichzeitig modernisieren, automatisieren, erweitern und dekarbonisieren. Neue Rohstoffe, höhere Durchsätze, ethanolhaltige Medien, Wasserstoffträger, Batterieladebereiche, Energiespeicher und feinere Pulver können dazu führen, dass frühere Annahmen nicht mehr gültig sind. Eine Zoneneinteilung, eine Zündquellenbewertung oder eine Geräteauswahl aus dem Jahr 2012 muss deshalb nicht automatisch falsch sein. Sie ist aber auch nicht automatisch noch ausreichend.

Für Betreiber in Deutschland ist hier vor allem die Gefährdungsbeurteilung maßgebend. Das Explosionsschutzdokument nach Gefahrstoffverordnung muss die tatsächlichen Bedingungen abbilden. Dazu gehören die vorhandenen Gefahrstoffe, die Möglichkeit gefährlicher explosionsfähiger Gemische, die Zoneneinteilung, die Zündquellenbewertung, die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen sowie die erforderlichen Prüfungen. Werden Arbeitsmittel, Prozesse oder Betriebsbedingungen geändert, muss geprüft werden, ob die bisherigen Schutzmaßnahmen und Nachweise weiterhin tragfähig sind.

Auch die Betriebssicherheitsverordnung ist in diesem Zusammenhang wesentlich. Sie verlangt, dass Arbeitsmittel sicher verwendet werden und dass prüfpflichtige Änderungen erkannt, bewertet und erforderlichenfalls geprüft werden. Für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen bedeutet das: Die reine Aussage „Das läuft seit Jahren problemlos“ ist kein belastbarer Nachweis. Belastbar ist eine aktuelle, nachvollziehbare Bewertung der tatsächlichen Anlage.

Die aktuellen Regeln und Normen verstärken diesen Lebenszyklusgedanken. Die IEC/EN IEC 60079-14 legt für elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen großen Wert auf Planung, Auswahl, Errichtung, Erstprüfung, Dokumentation und Kompetenz. Die IEC/EN IEC 60079-17 fordert eine geeignete Prüf- und Instandhaltungsstrategie während des Betriebs. Für nicht-elektrische Geräte und mechanische Zündquellen sind EN ISO 80079-36 und EN ISO 80079-37 relevant. Die TRGS 720, TRGS 721, TRGS 722 und TRGS 723 konkretisieren in Deutschland die Beurteilung gefährlicher explosionsfähiger Gemische, die Vermeidung solcher Gemische und die Vermeidung wirksamer Zündquellen.

Explosionsschutz verschiebt sich damit von einem einmaligen Projekt zu einem kontinuierlichen Prozess über den gesamten Lebenszyklus einer Anlage.

Auffällig ist, dass die größten Probleme nicht immer bei neuen Anlagen entstehen. Häufig entstehen sie gerade bei Anlagen, die „immer gut funktioniert“ haben. Dort verbergen sich oft Jahre kleiner Änderungen. Eine zusätzliche Dosierleitung. Ein anderer Ventilator. Neue Sensorik. Eine Bypass-Leitung. Eine temporäre Lösung, die dauerhaft bestehen blieb. Jede einzelne Änderung wirkt beherrschbar. Erst bei einer Prüfung, einem Audit oder nach einem Ereignis wird deutlich, dass niemand mehr genau erklären kann, warum die Anlage heute noch explosionssicher betrieben werden kann.

Genau dort liegt der Unterschied zwischen formalem Vorhandensein von Unterlagen und nachweisbarer Beherrschung des Risikos.

Unternehmen, die hier weiter sind, betrachten Explosionsschutz nicht nur als Sammlung von Zertifikaten, Zonierungsplänen und Prüflisten. Sie integrieren ihn in Asset Management, Instandhaltung, Änderungsmanagement und Prozesssicherheit. Nicht nur, weil Vorschriften es verlangen, sondern weil Stillstand, Haftung, Personenschäden und Produktionsverlust deutlich teurer sind als eine saubere Verifikation der realen Situation.

Eine Anlage aus dem Jahr 2012 kann technisch noch sehr gut funktionieren.

Ohne aktuelle Bewertung, Verifikation, Prüfung und beherrschtes Änderungsmanagement ist das jedoch noch kein Nachweis, dass sie im Jahr 2026 auch tatsächlich explosionssicher betrieben werden kann.

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