Exquintia
Wann ist eine Ex-Zoneneinteilung technisch nicht mehr vertretbar?
Zurück zum Blog
Zoneneinteilung2026-09-015 min

Wann ist eine Ex-Zoneneinteilung technisch nicht mehr vertretbar?

Eine Zoneneinteilung wird häufig als Abschluss eines Projekts betrachtet. Die Anlage wurde errichtet, die explosionsgefährdeten Bereiche wurden klassifiziert und die Zeichnungen werden archiviert. Anschließend verlagert sich der Fokus auf Produktion, Instandhaltung und Anlagenverfügbarkeit.

Doch genau an diesem Punkt beginnt eine entscheidende Frage.

Wie lange bleibt eine Zoneneinteilung technisch überhaupt noch vertretbar?

Eine Ex-Zoneneinteilung ist keine feste Eigenschaft einer Anlage oder eines Produktionsstandortes. Sie ist vielmehr das Ergebnis einer technischen Bewertung der tatsächlichen Betriebsbedingungen zu einem bestimmten Zeitpunkt. Grundlage dieser Bewertung sind unter anderem die Eigenschaften der eingesetzten Stoffe, die Freisetzungsquellen, der Freisetzungsgrad, die Prozessparameter, die Wirksamkeit der Lüftung sowie die tatsächliche Betriebsweise der Anlage. Ändert sich einer dieser Einflussfaktoren, kann sich auch die technische Begründung der ursprünglichen Zoneneinteilung ändern.

Genau das geschieht in der Praxis häufiger, als vielen bewusst ist. Produktionsprozesse werden optimiert, Rezepturen angepasst, Förderleistungen erhöht, Lüftungssysteme modernisiert, Armaturen ersetzt, Rohrleitungen umgebaut und Automatisierungssysteme erweitert. Jede dieser Maßnahmen kann die Wahrscheinlichkeit, Dauer oder Ausdehnung einer explosionsfähigen Atmosphäre beeinflussen – selbst wenn sie ursprünglich ausschließlich der Verbesserung von Verfügbarkeit oder Effizienz dient.

Aus diesem Grund enthalten EN IEC 60079-10-1 für Gase und Dämpfe sowie EN IEC 60079-10-2 für brennbare Stäube keine standardisierten Zoneneinteilungen. Die Normen beschreiben vielmehr eine systematische Methodik, mit der die tatsächlichen Betriebsbedingungen fachgerecht bewertet werden. Eine Ex-Zone ist daher niemals eine Standardlösung, sondern stets das Ergebnis einer nachvollziehbaren ingenieurtechnischen Beurteilung.

Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass eine bestehende Zoneneinteilung nicht automatisch aktuell bleibt. Eine Zeichnung, die vor zehn Jahren technisch vollständig korrekt war, kann heute weiterhin gültig sein – sie kann jedoch ebenso gut nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Nicht weil sich die Norm geändert hat, sondern weil sich die Anlage weiterentwickelt hat.

Für Betreiber bedeutet dies eine besondere Verantwortung. Nach den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) muss die Gefährdungsbeurteilung überprüft und erforderlichenfalls aktualisiert werden, wenn sich Arbeitsmittel, Stoffe, Verfahren oder Betriebsbedingungen wesentlich ändern. Das Explosionsschutzdokument ist deshalb kein statisches Dokument, sondern muss den tatsächlichen Zustand der Anlage widerspiegeln.

Gerade deshalb ist eine Zoneneinteilung weit mehr als eine technische Zeichnung. Sie bildet die Grundlage für die Auswahl geeigneter Betriebsmittel, Prüfungen nach EN IEC 60079-17, die Planung von Instandhaltungsmaßnahmen sowie die sichere Durchführung von Änderungen im Rahmen eines wirksamen Management of Change (MoC). Nur wenn diese Zusammenhänge regelmäßig überprüft werden, bleibt die technische Begründung der Zoneneinteilung langfristig belastbar.

Vielleicht ist genau das die wichtigste Frage, die sich jeder Anlagenbetreiber regelmäßig stellen sollte.

Hat sich unsere Anlage verändert – oder ist lediglich unsere Zoneneinteilung unverändert geblieben?

Denn genau die Antwort auf diese Frage entscheidet darüber, ob eine Zoneneinteilung auch heute noch technisch vertretbar ist. Explosionsschutz bedeutet letztlich nicht, historische Zeichnungen zu bewahren, sondern den aktuellen Zustand einer Anlage nachvollziehbar zu bewerten und zu dokumentieren. Genau hier treffen Ingenieurwesen, Asset Integrity, Management of Change und professioneller Explosionsschutz aufeinander.

Quellen

  • Richtlinie 1999/92/EG (ATEX-Betriebsrichtlinie)
  • Richtlinie 2014/34/EU (ATEX-Produktrichtlinie)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • EN IEC 60079-10-1:2021 – Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche – Explosionsfähige Gasatmosphären
  • EN IEC 60079-10-2:2026 – Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche – Explosionsfähige Staubatmosphären
  • EN IEC 60079-14:2024 – Planung, Auswahl und Errichtung elektrischer Anlagen
  • EN 1127-1 – Explosionsfähige Atmosphären – Explosionsschutz – Grundlagen und Methodik
  • TRGS 720 – Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines
  • TRGS 722 – Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
  • TRGS 723 – Vermeidung der Entzündung explosionsfähiger Atmosphären
  • TRGS 724 – Maßnahmen gegen Explosionsgefährdungen

#Explosionsschutz #ATEX #Zoneneinteilung #Explosionsschutzdokument #BetrSichV #GefStoffV #TRGS #IEC60079 #AssetIntegrity #ManagementOfChange #ProcessSafety #Engineering #Anlagensicherheit #exquintia #exquintia.com