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Das gefährlichste Gas ist oft das Gas, das niemand als gefährlich wahrnimmt.
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Gassicherheit2026-09-034 min

Das gefährlichste Gas ist oft das Gas, das niemand als gefährlich wahrnimmt.

Wenn von Explosionsschutz die Rede ist, denken die meisten Menschen sofort an Wasserstoff, Erdgas oder Flüssiggas (LPG). Stoffe, die allgemein als brand- und explosionsgefährlich bekannt sind.

Die Realität in industriellen Anlagen sieht jedoch häufig anders aus.

Explosionsfähige Atmosphären entstehen oft durch Stoffe, die täglich verwendet werden und deshalb als selbstverständlich gelten. Ethanol in der pharmazeutischen Industrie. Isopropanol bei Reinigungsarbeiten. Aceton in Laboratorien. Lösemittel in der Lack- und Farbenindustrie. Aromen und Extrakte in der Lebensmittelindustrie. Stoffe, die vertraut erscheinen und gerade deshalb häufig weniger kritisch betrachtet werden, als ihre Eigenschaften es tatsächlich erfordern.

Genau hier beginnt professioneller Explosionsschutz.

Nicht mit dem Namen eines Stoffes, sondern mit dem Verständnis seiner physikalischen und chemischen Eigenschaften. Dampfdruck, Flammpunkt, Explosionsgrenzen, Mindestzündenergie, Zündtemperatur sowie die tatsächlichen Prozessbedingungen bestimmen gemeinsam, ob sich eine explosionsfähige Atmosphäre bilden kann. Derselbe Stoff kann unter bestimmten Betriebsbedingungen unkritisch sein und unter anderen Bedingungen ein erhebliches Explosionsrisiko darstellen.

Deshalb reicht praktische Erfahrung allein nicht aus. Ein Lösemittel, das über viele Jahre sicher eingesetzt wurde, kann nach einer Prozessänderung, einer höheren Betriebstemperatur oder einer veränderten Lüftungssituation eine völlig neue Gefährdungsbeurteilung erfordern. Nicht weil sich der Stoff verändert hat, sondern weil sich die Randbedingungen geändert haben.

Genau aus diesem Grund enthalten EN IEC 60079-10-1 für Gase und Dämpfe sowie EN IEC 60079-10-2 für brennbare Stäube keine Listen "gefährlicher Stoffe". Die Normen beschreiben vielmehr eine systematische Methodik zur Beurteilung, ob, wo und unter welchen Betriebsbedingungen explosionsfähige Atmosphären entstehen können. Grundlage der Bewertung sind die Stoffeigenschaften, die Freisetzungsquellen, der Freisetzungsgrad, die Lüftungsverhältnisse und die tatsächlichen Prozessbedingungen. Deshalb ist jede Anlage individuell zu beurteilen.

Nach den Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, Explosionsgefährdungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung systematisch zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe, insbesondere TRGS 720, TRGS 722, TRGS 723 und TRGS 724, konkretisieren dabei den Stand der Technik für die Vermeidung explosionsfähiger Atmosphären, die Vermeidung wirksamer Zündquellen sowie geeignete Schutzmaßnahmen.

Vielleicht ist genau das die wichtigste Erkenntnis im Explosionsschutz. Ein Stoff ist nicht allein aufgrund seines Namens gefährlich oder ungefährlich. Das Risiko ergibt sich aus seinen Eigenschaften, seiner Konzentration, den Prozessbedingungen und dem möglichen Zusammentreffen mit einer wirksamen Zündquelle. Gerade die Stoffe, die täglich eingesetzt werden, verdienen deshalb dieselbe ingenieurtechnische Aufmerksamkeit wie die Gase, die jeder sofort mit Explosionsgefahr verbindet. Explosionsschutz beginnt nicht mit Wiedererkennung – sondern mit Fachwissen und einer fundierten technischen Bewertung.

Quellen

  • Richtlinie 1999/92/EG (ATEX-Betriebsrichtlinie)
  • Richtlinie 2014/34/EU (ATEX-Produktrichtlinie)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • TRGS 720 – Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines
  • TRGS 722 – Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
  • TRGS 723 – Vermeidung der Entzündung explosionsfähiger Atmosphären
  • TRGS 724 – Maßnahmen gegen Explosionsgefährdungen
  • EN IEC 60079-10-1:2021 – Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche – Gasatmosphären
  • EN IEC 60079-10-2:2026 – Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche – Staubatmosphären
  • EN 1127-1 – Explosionsfähige Atmosphären – Explosionsschutz – Grundlagen und Methodik

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